Freundeskreis der Mädchenrealschule 

St. Immaculata Schlehdorf e. V. 

Realschule

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Am 16.06.2004 wurde der
"Freundeskreis Mädchenrealschule St. Immaculata Schlehdorf e. V."
gegründet. Die 14 Gründungsmitglieder sind ehemalige Schülerinnen und Lehrkräfte. Anlass für diese Gründung war das Jubiläumsjahr 2004 und der Wunsch, den Kontakt zur Ehemaligengemeinschaft in eine neue Form zu bringen.  
Mitglied des Freundeskreises können alle interessierten Personen werden, das Anmeldeformular ist nebenan zum Ausdruck aufrufbar.

Jahresmitgliederversammlung des Freundeskreises, Montag, 8. Oktober 2007, 19:00 Uhr in der Schule mit Neuwahl des Vorstandes

Der Verein umfasst derzeit 166 eingeschriebene Mitglieder. 
Herzlichen Dank für Ihre Mitgliedschaft!

Die Schule erstellt jährlich einen Jahresbericht, die darin enthaltenen  Informationen möchten wir gerne allen zukommen lassen, die daran interessiert sind, besonders unseren ehemaligen Schülerinnen und ehemaligen Lehrkräften. Die durch die Mitgliederbeiträge und Spenden eingehenden finanziellen Mittel sollen zum einen die Unkosten für die Zusendung des Jahresberichtes decken und zum anderen diese oder jene außerordentliche schulische Aktion oder einzelne sozial benachteiligte Schülerinnen finanziell unterstützen. Außerdem ist es durchaus denkbar, dass Wissen, Können und Kompetenz der Mitglieder auch einmal in den schulischen Unterricht eingebracht werden können. 

Aus der Satzung: "... Der Freundeskreis verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts 'steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung. ... Der Verein hat den Zweck, die Bildung und Erziehung an der Mädchenrealschule Schlehdorf zu fördern. ..."

Gründungsversammlung

 

Jeweils im Herbst wird der Jahresbericht der Schule den Mitgliedern des Freundeskreises zugesandt. Vor der Zusendung nehmen wir die Abbuchung des Mitgliederbeitrages vor, die Spendenquittung liegt dann dem Jahresbericht bei. Die bei uns eingehenden Informationen  aus dem Ehemaligenkreis (Hochzeiten, Geburten, Klassentreffen, usw.) gehen den ehemaligen Schülerinnen in Form eines Weihnachtsbriefes kurz vor Weihnachten zu. 

Wir laden alle, die an unserer Schule interessiert sind und insbesondere laden wir alle ehemaligen Schülerinnen ein, Mitglied des Freundeskreises zu werden! Es würde uns sehr freuen, Sie in dieser Gemeinschaft begrüßen zu dürfen!

Manfred Ilitz, Vorsitzender und Konrektor der Schule

Anmeldeformular
(Ausdruck!)
Satzung des Freundeskreises siehe unten!

Freundeskreis
der Mädchenrealschule St. Immaculata Schlehdorf e. V.
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Satzung
§ 1
Der „Freundeskreis der Mädchenrealschule St. Immaculata
Schlehdorf e. V.“ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne das Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Wolfratshausen eingetragen.

§ 2
Der Verein hat den Zweck, die Bildung und Erziehung an der Mädchenrealschule Schlehdorf zu fördern. Er erfüllt diesen Zweck, indem er bei der Ausstattung und beim Betrieb der Realschule im Rahmen seiner Mittel mitwirkt. Die Mitwirkung beim Betrieb der Schule wird dadurch gesichert, dass der/die Schulleiter/in dem Vorstand des Vereins angehören.
§ 3
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

Die Mittel für diese Zwecke beschafft der Verein
a) aus Mitgliedsbeiträgen
b) aus Spenden
§ 4
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5
M i t g l i e d des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die bereit ist, die Bestrebungen des Vereins zu fördern.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tode oder durch eine Austrittserklärung, die zum Jahresende wirksam wird. Diese soll dem Verein schriftlich mitgeteilt werden. Wer den Interessen des Vereins zuwiderhandelt oder zwei Jahre keinen Beitrag entrichtet, kann vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden.
O r d e n t l i c h e M i t g l i e d e r entrichten einen Jahresbeitrag, der von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.
F ö r d e r e r sind, die für die Vereinszwecke spenden.
§ 6
O r g a n e des Vereins sind:
a) der Vorstand
b) der erweiterte Vorstand
c) die Mitgliederversammlung

§ 7

Vorstand gemäß § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.
Für das Innenverhältnis gilt, dass der stellvertretende Vorsitzende nur im Fall der Verhinderung den Vorsitzenden vertreten kann. Der erweiterte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem/der Schulleiter/in der Schule als stellvertretendem/r Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und 2 Beisitzern. Der Vorsitzende, der Schatzmeister, der Schriftführer und die zwei Beisitzer werden durch die Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählt. Sie bleiben bis zu neuen Wahlen im Amt. Der/die Schulleiter/in ist Mitglied des erweiterten Vorstandes kraft seines/ihres Amtes. Bei Ausscheiden des ersten Vorstandes führt der zweite Vorsitzende die Amtsgeschäfte kommissarisch weiter.

Die M i t g l i e d e r v e r s a m m l u n g wird durch den Vorstand einmal im Jahr einberufen, sofern es die Belange des Vereins nicht häufiger erfordern. Sie ist außerdem einzuberufen, wenn 1/5 der Mitglieder dies beim Vorsitzenden schriftlich beantragt. Zur regulären Mitgliederversammlung werden alle Mitglieder mindestens zwei Woche vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich - durch die jährliche Zusendung des Jahresberichtes der Schule - eingeladen. Die Versammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Bei Satzungsänderung ist eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
a) Entgegennahme der Berichte des Vorsitzenden, des Schatzmeisters und der Rechnungsprüfer
b) Entlastung des Vorstandes
c) Wahl des Vorsitzenden, des Schatzmeisters, des Schriftführers
der zwei Beisitzer und der zwei Rechnungsprüfer für jeweils drei Jahre
d) Satzungsänderung
a) Festsetzung des Jahresbeitrages
f) Auflösung des Vereins
§ 9
Über die Beschlüsse der Vorstandschaft und der Mitgliederversammlung ist Protokoll zu führen. Die Niederschriften sind vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.
§ 10
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Erzdiözese München und Freising, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke in der Mädchenrealschule St. Immaculata Schlehdorf zu verwenden hat, deren Rechtsträger sie ist.