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Am 16.06.2004 wurde
der
"Freundeskreis Mädchenrealschule St. Immaculata Schlehdorf e.
V."
gegründet. Die 14 Gründungsmitglieder sind ehemalige
Schülerinnen und Lehrkräfte. Anlass für diese Gründung
war das Jubiläumsjahr 2004 und der Wunsch, den Kontakt zur
Ehemaligengemeinschaft in eine neue Form zu bringen.
Mitglied des Freundeskreises können alle
interessierten Personen werden, das Anmeldeformular ist nebenan zum
Ausdruck aufrufbar.
Der
Verein umfasst derzeit 166 eingeschriebene Mitglieder.
Herzlichen Dank für Ihre Mitgliedschaft!
Die Schule
erstellt jährlich einen Jahresbericht, die darin
enthaltenen Informationen möchten wir gerne allen zukommen lassen,
die daran interessiert sind, besonders unseren ehemaligen Schülerinnen
und ehemaligen Lehrkräften. Die durch die
Mitgliederbeiträge und Spenden eingehenden finanziellen Mittel sollen zum
einen die Unkosten für die Zusendung des Jahresberichtes decken und zum
anderen diese oder jene außerordentliche schulische Aktion oder einzelne
sozial benachteiligte Schülerinnen finanziell
unterstützen. Außerdem ist es durchaus denkbar, dass Wissen, Können und
Kompetenz der Mitglieder auch einmal in den schulischen Unterricht
eingebracht werden können.
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Aus der
Satzung: "... Der Freundeskreis verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
'steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung. ... Der Verein hat den
Zweck, die Bildung und Erziehung an der Mädchenrealschule Schlehdorf zu
fördern. ..."
Gründungsversammlung
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Jeweils im Herbst wird
der Jahresbericht der Schule den
Mitgliedern des Freundeskreises zugesandt. Vor der Zusendung nehmen wir
die Abbuchung des Mitgliederbeitrages vor, die Spendenquittung liegt dann
dem Jahresbericht bei. Die bei uns eingehenden
Informationen aus dem Ehemaligenkreis (Hochzeiten, Geburten,
Klassentreffen, usw.) gehen den ehemaligen Schülerinnen in
Form eines Weihnachtsbriefes kurz vor Weihnachten zu.
Wir laden
alle, die an unserer Schule interessiert sind und insbesondere laden wir
alle ehemaligen
Schülerinnen ein, Mitglied des Freundeskreises zu werden! Es würde uns
sehr freuen, Sie in dieser Gemeinschaft begrüßen zu dürfen!
Manfred Ilitz,
Vorsitzender und Konrektor der Schule
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Freundeskreis
der Mädchenrealschule St. Immaculata Schlehdorf e. V.
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Satzung
§ 1
Der „Freundeskreis der Mädchenrealschule St. Immaculata Schlehdorf
e. V.“ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne das Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der
Abgabenordnung. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes
Wolfratshausen eingetragen.
§ 2
Der Verein hat den Zweck, die Bildung und Erziehung an der
Mädchenrealschule Schlehdorf zu fördern. Er erfüllt diesen Zweck, indem
er bei der Ausstattung und beim Betrieb der Realschule im Rahmen seiner
Mittel mitwirkt. Die Mitwirkung beim Betrieb der Schule wird dadurch
gesichert, dass der/die Schulleiter/in dem Vorstand des Vereins
angehören.
§ 3
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen
Zwecke.
Die Mittel für diese Zwecke
beschafft der Verein
a) aus Mitgliedsbeiträgen
b) aus Spenden
§ 4
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem
Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
§ 5
M i t g l i e d des Vereins kann jede natürliche und juristische Person
werden, die bereit ist, die Bestrebungen des Vereins zu fördern. Über
die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft erlischt mit dem
Tode oder durch eine Austrittserklärung, die zum Jahresende wirksam wird.
Diese soll dem Verein schriftlich mitgeteilt werden. Wer den Interessen
des Vereins zuwiderhandelt oder zwei Jahre keinen Beitrag entrichtet, kann
vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden.
O r d e n t l i c h e M i t g l i e d e r entrichten einen Jahresbeitrag,
der von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.
F ö r d e r e r sind, die für die Vereinszwecke spenden.
§ 6
O r g a n e des Vereins sind:
a) der Vorstand
b) der erweiterte Vorstand
c) die Mitgliederversammlung
§ 7
Vorstand gemäß § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende
Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Für
das Innenverhältnis gilt, dass der stellvertretende Vorsitzende nur im
Fall der Verhinderung den Vorsitzenden vertreten kann. Der
erweiterte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem/der Schulleiter/in
der Schule als stellvertretendem/r Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem
Schriftführer und 2 Beisitzern. Der
Vorsitzende, der Schatzmeister, der Schriftführer und die zwei Beisitzer
werden durch die Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählt. Sie bleiben
bis zu neuen Wahlen im Amt. Der/die Schulleiter/in ist Mitglied des
erweiterten Vorstandes kraft seines/ihres Amtes. Bei Ausscheiden des
ersten Vorstandes führt der zweite Vorsitzende die Amtsgeschäfte
kommissarisch weiter.
Die M i t g l i e d e r v e r s a m m l u n
g wird durch den Vorstand einmal im Jahr einberufen, sofern es die Belange
des Vereins nicht häufiger erfordern. Sie ist außerdem einzuberufen,
wenn 1/5 der Mitglieder dies beim Vorsitzenden schriftlich beantragt.
Zur regulären Mitgliederversammlung werden
alle Mitglieder mindestens zwei Woche vorher unter Bekanntgabe der
Tagesordnung schriftlich - durch die jährliche Zusendung des
Jahresberichtes der Schule - eingeladen. Die Versammlung beschließt mit
einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Bei Satzungsänderung ist
eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
Die Aufgaben der
Mitgliederversammlung sind:
a) Entgegennahme der Berichte des Vorsitzenden, des Schatzmeisters und der
Rechnungsprüfer
b) Entlastung des Vorstandes
c) Wahl des Vorsitzenden, des Schatzmeisters, des Schriftführers der
zwei Beisitzer und der zwei Rechnungsprüfer für jeweils drei
Jahre
d) Satzungsänderung
a) Festsetzung des Jahresbeitrages
f) Auflösung des Vereins
§ 9
Über die Beschlüsse der Vorstandschaft und der Mitgliederversammlung ist
Protokoll zu führen. Die Niederschriften sind vom Vorsitzenden zu
unterzeichnen.
§ 10
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines
bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Erzdiözese
München und Freising, die es unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke in der
Mädchenrealschule St. Immaculata Schlehdorf zu verwenden hat, deren
Rechtsträger sie ist.
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